Mediation

Mediation ist nicht nur ein gesetzliches Verfahren zur außergerichtlichen Klärung von Konflikten. Mediation ist auch das Mittel der Wahl, wenn es darum geht, Beziehungen trotz eines Konflikts zu erhalten. Das ist dann der Fall, wenn die Konfliktparteien auch nach der Klärung ihrer Streits weiterhin miteinander zu tun haben. Statt einer fremdbestimmten und oftmals auch eskalierenden Konfliktklärung bei Gericht, ist Ziel einer Mediation die einvernehmliche und eigenverantwortliche Lösung des Konflikts. Dabei unterstützt der Mediator die Konfliktparteien als neutraler und parteilich Vermittler. Verschiedene Statistiken belegen für die Mediation eine Erfolgsquote von 80 %.

Näheres dazu finden Sie unter: www.fairundverbindlich.de

Streitschlichtung durch Mediation hilft, Kosten zu sparen.

Erbrecht für Unternehmer

Kosten

Die Kosten einer Mediation  sind zunächst anhängig von der Dauer des Verfahrens.

Vorteile

Mit einer Mediation haben Sie alle Chancen Konflikte fair, schnell und kostenschonend zu lösen.

Konfliktfelder

Gerne stehen wir Ihnen für Mediation an in verschiedenen Bereichen zur Verfügung.

Immobilien

Besonders wenn Immobilien vorhanden sind, macht eine durchdachte Nachlassgestaltung Sinn. Wir entwickeln gerne mit Ihnen gemeinsam eine Nachlassgestaltung, die auf Ihre Wünsche, Ihre familiäre und finanzielle Situation zugeschnitten ist.

Gesellschaftsrecht

Wir beraten Gesellschaften jeglicher Rechtsform von der Gründung bis zur Liquidation.

Verhalten bei einem Todesfall

Sollte ein Angehöriger zu Tode kommen, ist dies meist eine emotionale Ausnahmesituation. Gleichzeitig stellt sich vor allem, wenn Sie Erbe sind, eine Fülle von Aufgaben, die erledigt werden müssen.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Wer mit einem anderen Menschen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenlebt, ist sich oftmals der finanziellen Folgen bei einem Scheitern der Beziehung nicht bewusst. Immerhin wissen die meisten Menschen, dass es keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche nach der Trennung gibt. Doch was geschieht, wenn einer von beiden allein den gemeinsam aufgenommenen Kredit abbezahlt hat, mit dem die gemeinsame Lebensführung finanziert worden ist?