
Sozialrecht
Mit dem Sozialrecht werden die soziale Vorsorge durch die bestehenden Versicherungssysteme (zum Beispiel gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung), die soziale Entschädigung (zum Beispiel durch Opferentschädigung) und die soziale Hilfe und Förderung in Hilfs- und Fördersystemen (zum Beispiel Inklusion, bei Sozialhilfe, ALG II oder „Hartz IV“, Grundsicherung, Kindergeld, Wohngeld, Blindengeld und so weiter) geregelt. Die meisten Sozialleistungen werden nur auf Antrag erbracht. In den Verfahren sind eine Vielzahl von Vorschriften, wie Fristen für Widerspruch und Klage und so weiter zu beachten. Wird zum Beispiel eine beantragte Leistung (auch teilweise) abgelehnt oder zurückgefordert oder lässt sich die Behörde zu viel Zeit? In eilbedürftigen Fällen ist auch eine vorläufige gerichtliche Regelung im einstweiligen Rechtsschutz möglich.
Aufgrund seiner hohen Komplexität benötigt man Spezialisten auf diesem Gebiet. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte verfügen über langjährige Erfahrung und Expertise im Sozialrecht.
Unsere Schwerpunkte im Sozialrecht
Rentenversicherungsrecht
Aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie nicht nur abschlagsfreie oder vorzeitige Renten, wie die Altersrente, die Rente für schwerbehinderte Menschen, bei Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit, sondern auch Leistungen für Hinterbliebene, wie Witwen, Witwer und Waisen.
Schwerbehindertenrecht
Durch das im SGB IX geregelte Recht der Teilhabe von Menschen mit Behinderung sollen Benachteiligungen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und im Arbeitsleben weitestgehend ausgeglichen werden.
Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungsrecht
Das gesetzliche Krankenversicherungsrechts umfasst nicht nur Krankengeld und Sachleistungen (stationäre und ambulante Behandlung, Operation), sondern daneben auch die Heilmittel (zum Beispiel spezielle Medikamente) und Hilfsmittel (zum Beispiel Rollstuhl, Sehhilfen, Prothesen), das Mutterschaftsgeld, den Anspruch auf Kostenerstattung bei selbstbeschafften Leistungen und das Beitragsrecht aus der Versicherungspflicht.