Rentenversicherungsrecht

Aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie nicht nur abschlagsfreie oder vorzeitige Renten, wie die Altersrente, die Rente für schwerbehinderte Menschen, bei Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit, sondern auch Leistungen für Hinterbliebene, wie Witwen, Witwer und Waisen. Aber nicht nur als Arbeitnehmer ist man in der Rentenversicherung pflichtversichert und es werden Beiträge gezahlt, sondern auch viele selbständig oder freiberuflich, im Kunst- und Kulturbereich oder in der Landwirtschaft Tätige sind in das System der gesetzlichen Rentenversicherung eingebunden. Dabei sind häufig Fragen zur Versicherungspflicht, der Beitragszahlung, der Leistungen und zu Versicherungszeiten zu klären. Besondere Instrumente zur Klärung sind dabei zum Beispiel das Statusfeststellungsverfahren, mit welchem geklärt werden kann, ob Selbständigkeit oder Scheinselbständigkeit vorliegt. Auch für die Betriebsprüfung ist die Rentenversicherung zuständig. Wussten Sie, dass auch Maßnahmen zur Rehabilitation, zum Beispiel Kur, Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, häufig von der Rentenversicherung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und auch Arbeitgeber zu erbringen sind?