
Erbrecht
Von Gestaltung des Nachlasses zu Lebzeiten, für den Todesfall bis hin zur Nachlassabwicklung
Obwohl das gesetzliche Erbrecht in den wenigsten Fällen mit dem Willen des Erblassers konform geht, haben bislang nur etwa 20 % der Deutschen ein Testament errichtet, einen Erbvertrag geschlossen oder ihre Erbfolge in sonstiger Weise geregelt. Von diesen wenigen Testamenten geben wiederum fast 90 % nicht den wirklichen Willen wieder, sind ungenau, widersprüchlich oder sogar unwirksam.
Auch mit einer Betreuung, dem möglichen Zustand im Alter, bei Krankheit oder Gebrechen befassen sich nur wenige. Dabei wäre es so wichtig, Regelungen zu einer Zeit zu treffen, zu welcher man hierzu noch in der Lage ist (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung).
Unsere Schwerpunkte im Erbrecht
Vorsorge
Legen Sie sich für den Notfall unbedingt einen Maßnahmekatalog zurecht. Stellen Sie am besten alle notwendigen Unterlagen zusammen und treffen Sie die wichtigsten Verfügungen, damit Ihre Wünsche berücksichtigt werden und Sie auch dann versorgt sind, wenn Sie hierzu einmal nicht mehr selbst in der Lage sein sollten.
Nachfolgeplanung Unternehmer
Das Erbrecht, insbesondere die Nachlass- und Nachfolgegestaltung spielen in Unternehmerfamilien eine wesentliche Rolle.
Erbrecht und Familienrecht
Die „Schnittstelle“ zwischen dem klassischen Familienrecht und dem Erbrecht, also der Notwendigkeit einer Nachlassregelung eröffnet sich insbesondere dann, wenn eine Familie auseinanderfällt (Trennung, Scheidung) aber auch im Falle von Patchwork-Familien und nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
