
Vertragsrecht
Rechtsberatung und Prozeßführung im Vertragsrecht
Lassen Sie sich zunächst einmal beraten!
Verträge begleiten uns täglich, nicht nur im Bereich der „gewichtigeren“ Angelegenheiten (Immobilien, Kredite) sondern auch, wenn Sie in Ihrem Alltag den Akt als solchen nicht einmal bemerken. Hier liegen Tücke und Chance nah beieinander – gut beraten ist, wer den Vertrag als solchen (er-)kennt und seinen Inhalt bewusst und zielgerichtet bestimmen kann.
Wir führen die Verhandlungen mit Vertragspartner oder Banken, den Schriftverkehr mit dem Notar. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch zum Notartermin.
Selbstverständlich sind wir auch für Sie da, wenn Probleme aufgetreten sind, es etwa um Mängel, Schadensersatz, Kündigung, Rücktritt und so weiter geht.
Wesentlicher Bestandteil: Prüfung und Erstellung von Verträgen einschließlich
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind und von einer Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages gestellt werden.
