Recht für Unternehmer

Im Gegensatz zur Privatperson sieht sich der Unternehmer in vielfältiger Hinsicht besonderen Herausforderungen gegenüber.

Das Gesetz bietet dem Unternehmer hierbei nur wenig Schutz. Im Gegenteil: Er wird nahezu auf jedem juristischen Gebiet als der „Überlegene“ betrachtet, ob er nun tatsächlich der Stärkere ist oder nicht.

Besondere Rechtskenntnisse sind daher für den Unternehmer ebenso unverzichtbar wie die Nutzung der gegebenen, vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Dies ist regelmäßig für den juristischen Laien weder inhaltlich zu überschauen noch neben dem Tagesgeschäft zu bewältigen, zumal die rechtliche Bandbreite enorm ist.

Langjährigen Know-hows auf diesen Gebieten:

Unternehmensgründung bis -auflösung

  • Gesellschaftsrecht

Unternehmensführung

  • Arbeitsrecht für Arbeitgeber
  • Handelsvertreterrecht
  • Recht leitender Angestellter und der Geschäftsführer
  • Gewerbliches Mietrecht

Das operative Geschäft

  • Handelsrecht
  • Kaufrecht Gewährleistung
  • AGB
  • Vertragsrecht
  • Wettbewerbsrecht (UWG)
  • Haftungsrecht
  • Forderungseinzug/Inkasso
  • Verbraucherschutz

Besondere Gestaltung privater Beziehungen

  • Familienrecht für Unternehmer
  • Erbrecht, Vorsorge, Unternehmensnachfolge ...

Beratervertrag

Angesichts der vielfältigen Fragestellungen hat sich ein Beratervertrag häufig als sinnvoll erwiesen. Gegen ein regelmäßiges und damit kalkulierbares Entgelt können Sie unsere Beratungsdienste – wie bei einer eigenen Rechtsabteilung – jederzeit unbürokratisch telefonisch, per Mail oder natürlich persönlich in Anspruch nehmen, ohne sich über Kosten Gedanken machen zu müssen. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Siehe zu diesem Thema auch: Der Hausanwalt für kleine und mittlere Unternehmen

Handels- und gesellschaftsrechtliche Themen, Unternehmensnachfolge, Insolvenz. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung von Gesellschaftsverträgen, Arbeitsverträgen etc.

Erbrecht für Unternehmer

Immobilien

Besonders wenn Immobilien vorhanden sind, macht eine durchdachte Nachlassgestaltung Sinn. Wir entwickeln gerne mit Ihnen gemeinsam eine Nachlassgestaltung, die auf Ihre Wünsche, Ihre familiäre und finanzielle Situation zugeschnitten ist.

Handelsrecht

Handelsrecht regelt das Sonderrecht des Kaufmanns. 

Gesellschaftsrecht

Wir beraten Gesellschaften jeglicher Rechtsform von der Gründung bis zur Liquidation.

Immobilienkauf

Wir prüfen für Sie Ihren Grundstückskaufvertrag, Ihren Bau-, Bauträger-, Architektenvertrag und finden gemeinsam mit Ihnen und anschließend wenn nötig mit dem Notar und der anderen Partei einen Weg für den Abschluss eines für Sie möglichst günstigen Vertrages.

Beratung im Arbeitsrecht

Wir beraten Sie bei Problemen am Arbeitsplatz, in arbeitsvertraglichen Fragen und bei Kündigung