
Recht für Unternehmer
Im Gegensatz zur Privatperson sieht sich der Unternehmer in vielfältiger Hinsicht besonderen Herausforderungen gegenüber.
Das Gesetz bietet dem Unternehmer hierbei nur wenig Schutz. Im Gegenteil: Er wird nahezu auf jedem juristischen Gebiet als der „Überlegene“ betrachtet, ob er nun tatsächlich der Stärkere ist oder nicht.
Besondere Rechtskenntnisse sind daher für den Unternehmer ebenso unverzichtbar wie die Nutzung der gegebenen, vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Dies ist regelmäßig für den juristischen Laien weder inhaltlich zu überschauen noch neben dem Tagesgeschäft zu bewältigen, zumal die rechtliche Bandbreite enorm ist.
Langjährigen Know-hows auf diesen Gebieten:
Unternehmensgründung bis -auflösung
- Gesellschaftsrecht
Unternehmensführung
- Arbeitsrecht für Arbeitgeber
- Handelsvertreterrecht
- Recht leitender Angestellter und der Geschäftsführer
- Gewerbliches Mietrecht
Das operative Geschäft
- Handelsrecht
- Kaufrecht Gewährleistung
- AGB
- Vertragsrecht
- Wettbewerbsrecht (UWG)
- Haftungsrecht
- Forderungseinzug/Inkasso
- Verbraucherschutz
Besondere Gestaltung privater Beziehungen
- Familienrecht für Unternehmer
- Erbrecht, Vorsorge, Unternehmensnachfolge ...
Beratervertrag
Angesichts der vielfältigen Fragestellungen hat sich ein Beratervertrag häufig als sinnvoll erwiesen. Gegen ein regelmäßiges und damit kalkulierbares Entgelt können Sie unsere Beratungsdienste – wie bei einer eigenen Rechtsabteilung – jederzeit unbürokratisch telefonisch, per Mail oder natürlich persönlich in Anspruch nehmen, ohne sich über Kosten Gedanken machen zu müssen. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Siehe zu diesem Thema auch: Der Hausanwalt für kleine und mittlere Unternehmen
