
Versicherungsrecht
Berufsunfähigkeitsversicherung – Unfallversicherung – Fahrzeugversicherung
Die sehr umfangreiche Materie des Versicherungsrechtes regelt ganz allgemein das Rechtsverhältnis zwischen Versicherungsnehmern und privaten Versicherungsgesellschaften.
Als Versicherungsnehmer erwartet man nach meist jahrelanger Prämienzahlung verständlicherweise im Schadensfall schnelle und unbürokratische Hilfe der Versicherung und sieht sich oftmals enttäuscht. Der Krankenversicherer beruft sich auf das Nichtvorliegen einer medizinischen Erforderlichkeit der Heilbehandlung; Die Berufsunfähigkeit wird aufgrund nicht angezeigter Vorerkrankungen nicht anerkannt. Kurz: es wird verzögert oder gar nicht bezahlt.
Versicherungsunternehmen machen sich hierbei häufig die Notlage des Versicherten und die juristische Unwissenheit auch durch unverständlich formulierte Versicherungsbedingungen zunutze.
Der Weg zum Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ist ein Versicherungsfall eingetreten, sollten Sie deshalb schnell handeln und Kontakt zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht aufnehmen. Denn das Versicherungsrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet in dem sich nur wenige Juristen auskennen. Entsprechend haben auch die Gerichte teilweise Spezialkammern für Versicherungssachen eingerichtet.
Achtung: kurze Anzeigefristen!
Im Versicherungsrecht laufen mitunter kurze Anzeigefristen, die bei Versäumnis zu einer Leistungskürzung oder gar zu einem Leistungsausschlussführen können.
Unsere Leistungen
Durch jahrelange Zusammenarbeit mit zahlreichen der größten Versicherungsgesellschaften Deutschlands und Akzentuierung auf Versichererseite, können wir aus einem reichhaltigen Erfahrungsfundus schöpfen. Da wir sowohl die Denkweise der Versicherungsunternehmen kennen, aber auch wissen, worauf es dem Versicherungsnehmer als Privatperson ankommt, können wir Ihre Rechte als Versicherungsnehmer effektiv durchsetzen.
Wir beraten und vertreten Sie in den Bereichen der Personen- und Sachversicherung sowohl außergerichtlich als auch in Streitigkeiten vor Gericht. Unsere Schwerpunkte sind:
- speziell: Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- speziell: Kfz-Haftlichtversicherung
- Kaskoversicherung
- allgemeine Haftpflichtversicherung
- Gebäudeversicherung
- Hausratversicherung
- oder bei sonstigen speziellen Versicherungen.
Unsere Schwerpunkte im Versicherungsrecht
Sachversicherungsrecht
Unter die Sachversicherung fällt nicht nur die Teil- und Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug, sondern auch die Gebäudeversicherung, die Hausratversicherung oder die Betriebsausfallversicherung.
Haftpflichtversicherungsrecht
Neben der klassischen privaten Haftpflichtversicherung beraten und vertreten wir sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer auch bei Berufshaftpflichtversicherungen wie beispielsweise für Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten oder Geschäftsführern.
Personenversicherungsrecht
Das Personenversicherungsrecht bürgt in der Praxis mit das größte Konfliktpotential.