Personenversicherungsrecht

Das Personenversicherungsrecht bürgt in der Praxis mit das größte Konfliktpotential. Oftmals sind es Streitigkeiten, ob eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung vorliegt und diese eine Leistung der Versicherung auslöst oder ob ein Unfall im Sinne der Unfallversicherung vorliegt. Aber auch die privaten Kranken- und Rentenversicherungen sowie die Lebensversicherung fallen unter das Personenversicherungsrecht. Ebenso häufig sind auch falsche Angaben des Versicherungsnehmers bei Vertragsschluss Auslöser von Leistungsverweigerungen oder Leistungskürzungen.