
Baurecht
Unsere im Gebiet des privaten Baurechts tätigen Rechtsanwälte vertreten sowohl Privatpersonen als auch Handwerker und Unternehmer bei allen rechtlichen Fragen und Problemen, die sich rund um das Thema Bauen und Renovieren ergeben.
Unsere Schwerpunkte im Baurecht
Architektenrecht
Das Architektenrecht regelt die Rechten und Pflichten des Architekten und seines Auftraggebers. Im Architektenvertrag legen die Vertragsparteien fest, welche Leistungen erbracht werden sollen und welche Vergütung hierfür gezahlt werden soll.
Bauträgerrecht
Der Bauträger verpflichtet sich gegenüber dem Käufer ein Grundstück zu bebauen und das Grundstück samt Gebäude zu übereignen. Solche Verträge müssen vor einem Notar geschlossen werden. Da es sich aber um standardisierte Verträge handelt ist eine anwaltliche Beratung zu empfehlen, um Besonderheiten des Einzelfalls klären zu können. Hier ist insbesondere zu beachten, dass für die Frage, wann der Bauträger Ratenzahlungen verlangen kann, strenge Regeln gelten.
Werkvertragsrecht
Der Werkvertrag ist einer der am häufigsten geschlossenen Vertragstypen. Probleme beim Werkvertrag entstehen dann, wenn die Leistung durch den Unternehmer (Auftragnehmer) mangelhaft oder unvollständig erbracht wird und es Probleme bei der Abnahme gibt.