
Werkvertragsrecht
Der Werkvertrag ist einer der am häufigsten geschlossenen Vertragstypen. Probleme beim Werkvertrag entstehen dann, wenn die Leistung durch den Unternehmer (Auftragnehmer) mangelhaft oder unvollständig erbracht wird und es Probleme bei der Abnahme gibt. Als Folge stehen dem Auftraggeber gesetzliche Gewährleistungsrechte wie Nachbesserung, Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag sowie Schadensersatz zu. Als Auftragnehmer unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Vergütungsansprüche sowie der Abwehr von ungerechtfertigten Mängelansprüchen. Unsere Rechtsanwälte prüfen die auch hier die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen und dies speziell im Hinblick auf die Frage der Verjährung.