
Schwerbehindertenrecht
Durch das im SGB IX geregelte Recht der Teilhabe von Menschen mit Behinderung sollen Benachteiligungen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und im Arbeitsleben weitestgehend ausgeglichen werden. Leistungen zur Inklusion und Rehabilitation sind dabei von den zuständigen Behörden zu erbringen. Schwerpunkte des Schwerbehindertenrechts sind die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB), Rehabilitationsmaßnahmen, die Wiedereingliederung in den Beruf oder das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM).