Wirtschafts-, Steuer und Internetstrafrecht

Der Bereich des Wirtschaftsstrafrechts umfasst Vorwürfe des Kreditbetruges, Untreue, Insolvenzverschleppung aber auch Bestechung und Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung. Steuerstrafrechtliches Handeln kann oftmals ohne Absicht erfolgen, wenn man gegenüber dem Finanzamt falsche Angaben macht oder vorsätzlich falsche Erklärungen gegenüber den Finanzbehörden abgibt. Von immer größer werdender Bedeutung der Komplex des Computer- und Internetstrafrechts, auch bekannt als Cyberkriminalität. Darunter fällt nicht nur das Verbreiten von Filmen, Bilder und Videos ohne die Zustimmung des Urhebers, sondern auch das Verbreiten von pornographischen Inhalten oder Betrugsmaschen mit geklauten oder erfundenen Identitäten.