
Kosten und Service im Arbeitsrecht
Kosten
Im Arbeitsrecht gibt es im außergerichtlichen Verfahren und in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht keine Kostenerstattung. Das heißt, dass unabhängig vom Ausgang des Verfahrens jede Partei ihre Kosten (unter anderem Anwaltskosten) selbst trägt. Hier ist eine Rechtschutzversicherung von Vorteil. Unter Umständen kommt für Sie auch Prozesskostenhilfe in Betracht. Sprechen Sie uns an!