
Bußgeldbescheid
Zu schnell gefahren, Handy am Ohr, Abstand nicht eingehalten und schon ist der Bußgeldbescheid im Briefkasten. Schnelles Handeln ist erforderlich, da die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid nur 2 Wochen ab Zustellung beträgt. Wir legen Einspruch ein, beantragen die Akteneinsicht, prüfen für Sie die Erfolgsaussichten und vertreten Sie engagiert gegenüber der Behörde und notfalls auch vor Gericht.