Unfallrecht

Sie haben unverschuldet einen Unfall erlitten, dann benötigen Sie schnell kompetente Hilfe. Wir nehmen Sie gerne an die Hand. Als Geschädigter eines Unfalls steht es Ihnen frei einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Gutachtenserstellung zu Ihrem Fahrzeugschaden zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung hat in diesem Fall nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die Kosten für die Beauftragung des Sachverständigen und die des eigenen Rechtsanwalts zu erstatten. Unsere Beauftragung ist für Sie daher bei einem Unfall in der Regel kostenlos, aber sicherlich nicht umsonst.