Familienrecht für Unternehmer

Die Unternehmerehe

Als „Unternehmerehe“ wird in Fachkreisen eine Ehe bezeichnet, in der wenigstens einer der Ehegatten selbständig, freiberuflich, als Einzelkaufmann, Inhaber eines Handwerksbetriebes oder als Beteiligter an einer Gesellschaft tätig ist.

Besondere Regelungen sieht das Familienrecht für Unternehmerehen nicht vor. Leider. Denn Unternehmer und Selbständige sind speziellen Problem und Gefahren des Familienrechts ausgesetzt, wenn die Ehe scheitert und die Scheidung droht. Für familienrechtliche Laien sind die lauernden Gefahren nur schwer zu erkennen. Das gesetzlich vorhandene „Programm“ an Trennungs- und Scheidungsfolgen hat aber für Unternehmer und Selbständige in der Regel nachteilige Folgen.

Der Ehevertrag in der Unternehmerehe

Vor aber auch noch während Ehe ist der Abschluss eines Ehevertrages möglich und zu empfehlen, um unerwünschte Konsequenzen bei einer etwaigen Scheidung auszuschließen.

Um nur ein Beispiel zu nennen: lebt man ohne Ehevertrag in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft, nimmt der Ehegatte an einer Wertsteigerung – aber auch einem Wertverfall – des Unternehmens teil. Bei der Scheidung ist daher unter anderem eine Unternehmensbewertung vorzunehmen. Diese ist in aller Regel extrem teuer.

Weiterhin kann sich bei einer erheblichen Wertsteigerung des Unternehmens ein ebenso erheblicher Ausgleichsanspruch im Rahmen des Zugewinnausgleiches ergeben, der unter Umständen aus den liquiden Mitteln nicht zu finanzieren ist. Schlimmstenfalls muss das Unternehmen veräußert werden. Sinnvoll sind die Vereinbarung der Gütertrennung oder – weniger einschneidend und unter Umständen steuerlich sinnvoller – der sogenannten Modifizierten Zugewinngemeinschaft.

Daneben sollte der Versorgungsausgleich geregelt werden, da Unternehmer und Selbständige im Gegensatz eventuell zum angestellten Ehegatten nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen. Es könnte ohne Regelung zu Ungerechtigkeiten in der Versorgung kommen.

Thema ist mitunter auch der Insolvenzschutz in Form der Übertragung von Vermögensgegenständen auf anderen Ehegatten.

Unternehmer und Scheidung

Wegen der Komplexität und Vielschichtigkeit der Fragestellungen wird die Unternehmerscheidung in Fachkreisen als „Königsdisziplin des Familienrechtes“ bezeichnet. Es bedarf umfangreicher Erfahrung und fundierten Rechtskenntnissen auch auf angrenzenden Gebieten des Unternehmensrechtes.

Am Ende einer Unternehmerehe geht es im Güterrecht zum Beispiel um

  • Unternehmensbewertungen nach verschiedenen Methoden
  • Verhinderung existenzbedrohender Ausgleichszahlungen zum Beispiel durch vernünftige 
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Erhaltung des Vermögensstammes als Einkommensgrundlage
  • Ausgleich unbenannter Zuwendungen des Ehegatten (Mitarbeit im Unternehmen)
  • Behandlung sogenannten Ehegatteninnengesellschaften

bei Unterhalt zum Beispiel um

  • Ermittlung des Einkommens anhand des steuerlichen Gewinns und unterhaltsrechtliche Korrekturen
  • Angemessenheitsprüfung
  • Steuerliche Fragen
  • Ehegattenarbeitsverhältnisse