
Kosten und Service im Familienrecht
Kosten
Auch die Kosten im Familienrecht richten sich nach dem Streitwert. Dieser berechnet sich zum Beispiel bei Scheidung aus dem dreifachen monatlichen Nettofamilieneinkommen sowie einem (geringen) Anteil des gemeinsamen Vermögens. In Unterhaltssachen ist in der Regel der Jahres- Unterhaltsbetrag maßgeblich. In Kindschaftssachen gelten feste Werte (zum Beispiel Sorgerecht: 3.000,00 Euro). Ein in den Tabellen des RVG und GKG festgelegter Prozentsatz hiervon bestimmt dann die Anwalts- beziehungsweise die Gerichtskosten.
Vielfach wird Verfahrenskosten- oder Beratungshilfe aus der Staatskasse gewährt. Sprechen Sie uns an.
- Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins
- Prozesskostenhilfe-Rechner
- Formular Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe (PDF)